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   BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvL 4/68   

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https://dejure.org/1970,316
BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvL 4/68 (https://dejure.org/1970,316)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.1970 - 1 BvL 4/68 (https://dejure.org/1970,316)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 (https://dejure.org/1970,316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 20a Abs. 2 Wohngeldgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 206
  • NJW 1970, 1309 (Ls.)
  • DÖV 1970, 746
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvL 4/68
    Daß der Kinderfreibetrag - ähnlich wie das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (vgl. BVerfGE 22, 28 (36); 22, 163 (169 f.); 23, 258 (263 f.)) - vor allem die besondere Belastung erleichtern soll, die einer Familie durch die Versorgung und Betreuung von zwei oder mehr im Haushalt lebenden Kindern erwächst, ergibt sich aus der Auslegung des § 20a Abs. 1 Satz 1 WoGG .

    Diese Anlehnung an das Bundeskindergeldgesetz legt den Schluß nahe, daß die Kinderfreibeträge ebenso wie das gesetzliche Kindergeld dem "Familienlastenausgleich" (vgl. BVerfGE 23, 258 (263)) dienen.

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvL 4/68
    Daß der Kinderfreibetrag - ähnlich wie das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (vgl. BVerfGE 22, 28 (36); 22, 163 (169 f.); 23, 258 (263 f.)) - vor allem die besondere Belastung erleichtern soll, die einer Familie durch die Versorgung und Betreuung von zwei oder mehr im Haushalt lebenden Kindern erwächst, ergibt sich aus der Auslegung des § 20a Abs. 1 Satz 1 WoGG .
  • BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65

    Verfassungmäßigkeit des Ausschlusses vom Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvL 4/68
    Daß der Kinderfreibetrag - ähnlich wie das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (vgl. BVerfGE 22, 28 (36); 22, 163 (169 f.); 23, 258 (263 f.)) - vor allem die besondere Belastung erleichtern soll, die einer Familie durch die Versorgung und Betreuung von zwei oder mehr im Haushalt lebenden Kindern erwächst, ergibt sich aus der Auslegung des § 20a Abs. 1 Satz 1 WoGG .
  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Dem Gesetzgeber kommt auf dem Gebiet der gewährenden Staatstätigkeit - namentlich bei der Regelung der Bewilligung von Wohngeld - eine besonders weit bemessene Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerfGE 28, 206 (214) [BVerfG 28.04.1970 - 1 BvL 4/68]; BVerwG, Urteile vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 18.89 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 46 S. 1 (10) und vom 31. März 1995 - BVerwG 8 C 31.93 - Buchholz 454.71 § 12 a WoGG Nr. 1 S. 1 (5)).
  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 271/80

    Kindergeld; Rechtsstaatprinzip; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Kind; Wohnsitz;

    Angestrebt wird ein Familienlastenausgleich: Der durch Kinder bedingte höhere Aufwand einer Familie soll gemindert, der wirtschaftliche Vorteil, den kinderlosen Familien gegenüber Familien mit Kindern haben, zumindest teilweise ausgeglichen werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1968, a.a.O., S. 263 f; BVerfG, Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - BVerfGE 28, 206, 212 f; BSG, Urteil vom 25. November 1966, a.a.O. S. 297, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Sie führt in nicht zu beanstandender Weise dazu, daß das Kindergeld bei Auseinanderfallen von Betreuung und Unterhaltspflicht grundsätzlich nur dem gewährt wird, der das Kind versorgt und betreut (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28. April 1970, a.a.O., S. 213).

  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 362/80

    Kindergeld; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Rechtsstaatsprinzip; Kind; Wohnsitz;

    Angestrebt wird ein Familienlastenausgleich: Der durch Kinder bedingte höhere Aufwand einer Familie soll gemindert, der wirtschaftliche Vorteil, den kinderlosen Familien gegenüber Familien mit Kindern haben, zumindest teilweise ausgeglichen werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1968, a.a.O., S. 263 f; BVerfG, Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - BVerfGE 28, 206, 212 f; BSG, Urteil vom 25. November 1966, a.a.O. S. 297, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Sie führt in nicht zu beanstandender Weise dazu, daß das Kindergeld bei Auseinanderfallen von Betreuung und Unterhaltspflicht grundsätzlich nur dem gewährt wird, der das Kind versorgt und betreut (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28. April 1970, a.a.O., S. 213).

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

    Allerdings erschöpft sich die Funktion des Kindergeldes nicht in einer bloßen Unterhaltshilfe; anders als etwa der Kinderzuschlag des Besoldungsrechts steht bei dieser Sozialleistung im Vordergrund nicht die Entlastung eines bestimmten Unterhaltspflichtigen, sondern die Entlastung der Familie, die das Kind tatsächlich betreut und hierfür sowohl finanzielle wie persönliche Opfer bringt (vgl. BVerfGE 22, 163 (169 f., 173); 23, 258 (263); Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - B II 2 b, Umdruck S. 9).
  • BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93

    Wohngeld - Einkommensberechnung - Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher

    Freilich sind die Grenzen der dem Gesetzgeber zukommenden Gestaltungsfreiheit auf dem Gebiet der gewährenden Staatstätigkeit - namentlich bei der Regelung der Bewilligung von Wohngeld - besonders weit gezogen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - BVerfGE 28, 206 (214) [BVerfG 28.04.1970 - 1 BvL 4/68]).
  • LSG Hessen, 12.12.2001 - L 3 U 578/98

    Verletztenrente - anrechenbares Einkommen - Sozialhilfeleistung - voller Umfang -

    Denn dem Gesetzgeber kommt auf dem Gebiet der gewährenden Staatstätigkeit eine besonders weit bemessene Gestaltungsfreiheit zu (BVerfGE 28, 206, 214).
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 8/77

    Anspruch auf Kindergeld für in Dänemark wohnende Kinder - Auseinanderfallen von

    Ob eine andere Regelung sozialpolitisch sinnvoller und zweckmäßiger wäre, haben die Gerichte nicht zu beurteilen (vgl. BVerfGE 28, 206, 214; 30, 355, 365 = SozR GG Art. 3 Nr. 89).
  • BVerfG, 29.04.1994 - 2 BvQ 15/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen Kommunalwahlen in Sachsen und Thüringen

    Insoweit werden keine rechtlichen Möglichkeiten gegeben, einen Mangel im Vorfeld der Wahl zu beheben, um eine Wahlanfechtung zu vermeiden (vgl. BVerfGE 11, 329 f. [BVerfG 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60]; 14, 154 (155) [BVerfG 19.06.1962 - 1 BvR 371/61]; 16, 128 (130) [BVerfG 15.05.1963 - 2 BvR 106/63]; 28, 214 (219) [BVerfG 28.04.1970 - 1 BvL 4/68]).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 9/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 3 BKGG

    Dies liegt jedoch außerhalb des Rahmens der verfassungsrechtlichen Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 28, 206 (214) und 227 (242)).
  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 35.73

    Verlust des Anspruchs auf Filmförderung für einen Filmhersteller bei

    Bei der Gewährung von Subventionen hat der Gesetzgeber einen besonders großen Ermessensraum, die Voraussetzungen zu bestimmen, von deren Erfüllung die Leistungen abhängig sein sollen (vgl. BVerfGE 17, 210 [BVerfG 12.02.1964 - 1 BvL 12/62] [216]; 23, 258 [264]; 28, 206 [214] mit weiteren Hinweisen), dies gilt auch dann, wenn der Berechtigte - wie hier die Klägerin - an der Aufbringung der zu verteilenden Mittel zumindest mittelbar mitbeteiligt ist.
  • LSG Hessen, 29.10.1981 - L 1 Kg 300/80

    Wohnsitz; Schulbesuch; gewöhnlicher Aufenthalt; Kindergeld; Großeltern; Ausland;

  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70

    Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist

  • LSG Hessen, 25.05.1981 - L 1 Kg 1166/80

    Kindergeld; Übergangsregelung; Aufenthalt; Wohnsitz; Ausland; Übergangsvorschrift

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